Preisbindung

Häufig ist es Autoren laut Verlagsvertrag verboten, beim Verlag mit Rabatt erworbene Bücher weiter zu verkaufen.

Was heißt das für den Verkauf bei Lesungen? Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die den Verkauf durch den Autor verbietet. Der Autor sollte sich, wenn im Vertrag anderes steht und er auf der sicheren Seite sein möchte, an den Verlag wenden. Meistens wird der nichts gegen den Verkauf im diesem Rahmen haben und wird ihn genehmigen.

Unbedingt ist aber die Preisbindung einzuhalten – es darf also nur der vom Verlag festgesetzte Ladenpreis verlangt werden.

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